Schulen

BWG: Info Aktuell

Teurer Schulneubau in Jesteburg würde Gemeinden überfordern

Mehraufwand von bis zu 400.000 Euro jährlich für Bendestorf – Samtgemeinde bringt Freibad in Gefahr!

Man weiß nur noch nicht, wie dieses Vorhaben zu finanzieren ist, will aber, komme was wolle, da durch.
Die SPD, die Grünen und die UWG Jes! erklärten jetzt dazu:

Notfalls müssen die von den Gemeinden Jesteburg, Bendestorf und Harmstorf zu entrichtenden Umlagen stark erhöht werden und diese müssten dann die Steuern ihrer Bürger erhöhen. Die freiwilligen Leistungen der Gemeinden sollen gestrichen werden. Aber keiner der Akteure hatte die Courage, klar zu benennen, was das im Klartext bedeutet, nämlich: Schließt eure Freibäder! In sie fließen ein Großteil (85 Prozent) der freiwilligen Leistungen.

Wir in Bendestorf wollen unser Freibad auf jeden Fall erhalten!

Nun haben sich CDU, SPD und UWG Jes! dafür ausgesprochen, die Samtgemeindeumlage - aus ihr finanziert sich die Samtgemeinde hauptsächlich - jetzt schon einmal um zwei Punkte zu erhöhen. Für Bendestorf wäre das ein Mehraufwand von 68.000 Euro. Bei einem Schulneubau wären es dann 340.000 bis 400.000 Euro jährlich, die zu schultern wären!

Die Ganztagsbetreuung findet bereits heute mit dem pädagogischen Mittagstisch an den Schulen statt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027 für die erste Klasse und erweitert sich dann jedes Jahr um einen weiteren Jahrgang. Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass dann ausreichend Lehrer in den Nachmittagsstunden die Kinder betreuen. Dies ist aber nicht so. Das Land Niedersachsen stellt leider nur bedingt dafür neue Lehrkräfte ein. Nun, die Räume sind in die Jahre gekommen, es müsste renoviert, umgebaut und angebaut werden. Das wäre aber mit viel weniger Aufwand möglich!

Der Gemeindearchitekt hatte damals zum Umbau der Schule ein Konzept erstellt. Heute haben wir eine neue Architektin in der Gemeinde. Es wäre sinnvoll, wenn sie sich mit den Umbaumaßnamen noch einmal beschäftigen dürfte. Einen Hoffnungsschimmer gibt es vielleicht noch.

Der Samtgemeindeausschuss hat kürzlich folgenden Beschluss gefasst:

    „Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Jesteburg beschließt, dass das Planungsbüro erst dann beauftragt werden darf, wenn die Finanzierung der Gesamtinvestition ohne eine finanzielle Überforderung der Gemeinden Jesteburg, Bendestorf und Harmstorf sichergestellt ist“.
Eine Überforderung der Gemeinden kann von niemandem geleugnet werden.

Falls die Samtgemeinde bei ihrer Haltung bleibt, würde sich die BWG für eine Klage einsetzen, natürlich nur gemeinsam mit der Gemeinde Harmstorf.

    In Jesteburg war zu vernehmen, dass sich durch den Schulneubau die Grundsteuerbelastungen der Bürger verdoppeln würden.

Das ist mit uns nicht zu machen!

* Erlärung Samtgemeindeumlage:
Die Samtgemeindeumlage ist eine finanzielle Abgabe, die die Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde an diese leisten, um die Ausgaben der Samtgemeinde zu decken. Sie dient dazu, die Aufgaben der Samtgemeinde zu finanzieren, die ihr von den Mitgliedsgemeinden übertragen wurden. Die Höhe der Samtgemeindeumlage wird durch die Samtgemeinde festgelegt und berechnet sich ähnlich wie die Kreisumlage, wobei die Steuerkraft oder die Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden als Bemessungsgrundlage dienen können.