FAQ

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Unsere FAQ

Die Abkürzung FAQ steht im Englischen für "Frequently Asked Questions", was so viel wie "häufig gestellte Fragen" bedeutet.
Im Folgenden versuchen wir die wichtigsten Begriffe zu erklären, um zu verstehen, wie "wie Dorf funktionert".

Ein Dorf funktioniert als komplexes soziales, wirtschaftliches und administratives System, das von engen Gemeinschaften, ehrenamtlichem Engagement und einer auf den ländlichen Raum ausgerichteten Verwaltung geprägt ist.
Verwaltung und Politik
  1. Bürgermeister oder Ortsvorsteher: Eine zentrale Figur, die die Gemeindeverwaltung leitet, den Gemeinderat führt und die Gemeinde nach außen vertritt. In kleineren Dörfern, die zu einer größeren Gemeinde gehören, gibt es oft einen Ortsvorsteher oder Ortsrat, der die Interessen des Dorfes vertritt.
  2. Gemeinderat: Die gewählte Vertretung der Dorfbewohner, die über wichtige lokale Angelegenheiten entscheidet. Dazu gehören Haushaltsfragen, Bauvorhaben und die Gestaltung öffentlicher Flächen. In Samtgemeinden werden die Aufgaben zwischen dem Rat der Samtgemeinde und den lokalen Gemeinderäten aufgeteilt.
  3. Beteiligung: Viele Entscheidungen werden in öffentlichen Sitzungen besprochen, die den Bürgern die Möglichkeit zur Mitsprache geben
Wirtschaft und Finanzen
  • Lokale Wirtschaft: Dörfer leben oft von einer Mischung aus Land- und Forstwirtschaft, kleinen Handwerksbetrieben, Einzelhandel zur Grundversorgung und Gastronomie.
  • Pendler: Viele Dorfbewohner arbeiten in nahegelegenen Städten und pendeln. Dies sichert die finanzielle Stabilität der Familien, verlagert aber einen Teil der Wirtschaftskraft aus dem Dorf heraus.
  • Einnahmen: Dörfer finanzieren sich über kommunale Steuern (insbesondere Grundsteuer), Gebühren für öffentliche Leistungen (z. B. Müll, Wasser) und Zuweisungen vom Land und Bund, um den Finanzausgleich zu gewährleisten.
Soziales Leben und Gemeinschaft
  • Ehrenamt und Vereine: Das soziale Herz des Dorfes sind die vielen Vereine, beispielsweise der Sportverein, die Freiwillige Feuerwehr oder der Gesangsverein. Hier engagieren sich die Dorfbewohner ehrenamtlich und gestalten das Gemeinschaftsleben.
  • Dorffeste und Traditionen: Feste und Veranstaltungen, wie das jährliche Dorffest, das Schützenfest oder andere traditionelle Anlässe, stärken den Zusammenhalt und sind wichtige Treffpunkte.
  • Nachbarschaftshilfe: Die Gemeinschaft im Dorf ist oft enger als in Städten. Nachbarschaftshilfe ist weit verbreitet, sei es bei der Betreuung von Kindern, der Hilfe im Haushalt oder der Unterstützung bei Bauvorhaben.
  • Generationen: Das Zusammenleben der Generationen ist in vielen Dörfern traditionell stark ausgeprägt, auch wenn sich dies durch veränderte Lebensstile zunehmend wandelt.
Infrastruktur
  • Daseinsvorsorge: Der Erhalt einer guten Infrastruktur (Straßen, Wege, Breitbandinternet) und der öffentlichen Versorgung (Schule, Kindergarten, Nahversorgung) ist eine zentrale Aufgabe für Dorfgemeinschaften und die Gemeindeverwaltung.
  • Verkehr: Mobilitätslösungen im ländlichen Raum sind oft eine Herausforderung. Neben dem Individualverkehr werden zunehmend neue Konzepte wie Bürgerbusse, Rufbusse und Mitfahrzentralen entwickelt, um die Anbindung zu verbessern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Dorf durch die enge Zusammenarbeit seiner Bewohner, die ehrenamtliche Gestaltung des Gemeindelebens und eine effiziente, bürgernahe Verwaltung funktioniert.
Der Hauptunterschied ist, dass eine Samtgemeinde ein Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Gemeinden ist, während eine Gemeinde die kleinste Verwaltungseinheit darstellt, die eine eigene Verwaltung hat.

Eine Samtgemeinde hat eigene Organe wie den Samtgemeinderat und -bürgermeister, die bestimmte Aufgaben für alle Mitgliedsgemeinden übernehmen, aber die einzelnen Gemeinden bleiben eigenständig und können eigene, lokale Aufgaben selbst verantworten.

Der Begriff Samtgemeinde existiert primär in Niedersachsen. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Konstrukte, wie zum Beispiel die Verwaltungsgemeinschaft in Baden-Württemberg oder den Gemeindeverwaltungsverband in Bayern.
    Gemeinde Die unterste Verwaltungseinheit in Deutschland; ein Dorf, eine Stadt oder mehrere Dörfer, die sich zusammengeschlossen haben. Besitzt einen eigenen Gemeinderat und Bürgermeister. Ist eine selbstständige Körperschaft.
    Samtgemeinde Ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Hat eigene Organe wie einen Samtgemeinderat und Samtgemeindebürgermeister. Übernimmt bestimmte Aufgaben anstelle der Mitgliedsgemeinden, wie z. B. die Verwaltung. Die Mitgliedsgemeinden bleiben rechtlich selbstständig und können weiterhin eigene Aufgaben wahrnehmen. Wird in Niedersachsen als Gemeindeverband geführt.
Der Gemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Gemeinde obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung fest. Der Gemeinderat ist die gewählte Volksvertretung auf kommunaler Ebene und das wichtigste Entscheidungsorgan der Gemeinde. Die konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten können je nach Gemeindeordnung der Bundesländer leicht variieren, lassen sich aber in folgende Kernbereiche unterteilen:
1. Finanzhoheit
  • Haushaltsplanung: Er beschließt den jährlichen Gemeindehaushalt (Haushaltssatzung). Darin legt er fest, welche Einnahmen (z. B. Steuern, Gebühren) zu erwarten sind und wofür wie viel Geld ausgegeben werden darf.
  • Festsetzung von Abgaben: Er entscheidet über die Hebesätze für kommunale Steuern wie die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sowie über die Höhe von Gebühren und Beiträgen (z. B. für Wasser, Abwasser und Müll).
2. Bau- und Stadtentwicklung
  1. Bauleitplanung: Der Gemeinderat steuert die städtebauliche Entwicklung. Dazu beschließt er Flächennutzungspläne (für das gesamte Gemeindegebiet) und verbindliche Bebauungspläne (für einzelne Baugebiete), die festlegen, was wo gebaut werden darf.
  2. Satzungsrecht: Er erlässt örtliche Satzungen, die verbindliche Regelungen für das Gemeindeleben schaffen, beispielsweise zur Gestaltung von Gebäuden oder zur Nutzung öffentlicher Flächen.
3. Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen
  1. Er entscheidet über größere Investitionsvorhaben, wie den Bau von Schulen, Kindergärten, Straßen, Brücken oder Sporthallen.
  2. Daseinsvorsorge: Er sichert die öffentliche Grundversorgung, beispielsweise durch Entscheidungen zur Wasser- und Energieversorgung, zur Abwasserbeseitigung oder zum öffentlichen Personennahverkehr.
4. Personalwesen und Organisation
  • Verwaltungsorganisation: Er legt die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest und überwacht deren Tätigkeit.
  • Personalentscheidungen: Er entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Einstellung, Beförderung oder Entlassung wichtiger Gemeindebediensteter.
5. Repräsentation und Kontrolle
  • Vertretung der Bürger: Die Ratsmitglieder vertreten die Interessen der Bürger und sind dabei an keine Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet.
  • Kontrollfunktion: Er kontrolliert die Arbeit des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung. Ratsmitglieder haben das Recht, Auskunft über alle Gemeindeangelegenheiten zu verlangen und Akteneinsicht zu erhalten.

Um Bürgermeister in Deutschland zu werden, muss man als Kandidat bei der Wahl antreten und von den Bürgern oder dem Gemeinderat gewählt werden. Die Voraussetzungen sind in der Regel eine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von meist 18 Jahren und die Wahlberechtigung in der jeweiligen Kommune. Der Wahlvorgang beinhaltet entweder eine absolute Mehrheit im ersten Wahlgang oder eine Stichwahl zwischen den zwei Bestplatzierten, wobei dann die einfache Mehrheit entscheidet.
    Ehrenamtliche Tätigkeit: In vielen kleineren Dörfern ist das Bürgermeisteramt grundsätzlich ehrenamtlich.
    Hauptamtliche Tätigkeit: Der Gemeinderat kann jedoch entscheiden, dass das Amt hauptsächlich im Hauptberuf ausgeübt werden muss, wenn die Aufgaben umfangreich sind.
    In kleinen Gemeinden wird oft von einem ehrenamtlichen Bürgermeister gesprochen, während in größeren Städten die Bezeichnung „Oberbürgermeister“ üblich ist.
Die Samtgemeindeumlage ist eine finanzielle Abgabe, die die Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde an diese leisten, um die Ausgaben der Samtgemeinde zu decken. Sie dient dazu, die Aufgaben der Samtgemeinde zu finanzieren, die ihr von den Mitgliedsgemeinden übertragen wurden. Die Höhe der Samtgemeindeumlage wird durch die Samtgemeinde festgelegt und berechnet sich ähnlich wie die Kreisumlage, wobei die Steuerkraft oder die Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden als Bemessungsgrundlage dienen können.
  • Zweck:Die Umlage dient der Finanzierung der Aufgaben und Ausgaben, die eine Samtgemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden erfüllt.
  • Bemessungsgrundlage: Die Höhe der Umlage richtet sich nach verschiedenen Faktoren, die oft aus der Finanzkraft der Mitgliedsgemeinden (z. B. Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen) oder ihrer Einwohnerzahl abgeleitet werden.
  • Festlegung: Die Samtgemeinde beschließt die Höhe der Umlage in ihrer Haushaltssatzung.
  • Verhältnis zur Kreisumlage: Die Samtgemeindeumlage kann neben der Kreisumlage erhoben werden, die die Mitgliedsgemeinden an den Landkreis zahlen müssen.
Dörfer und kleine Gemeinden in Deutschland finanzieren sich hauptsächlich aus kommunalen Steuern, Zuweisungen von Bund und Ländern sowie aus Gebühren und Beiträgen. Im Gegensatz zu größeren Städten spielen hier der kommunale Finanzausgleich und die Zuweisungen eine besonders wichtige Rolle.
Kommunale Steuern
  • Grundsteuer: Eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie wird auf den Grundbesitz (Grundstücke und Gebäude) erhoben. Die Höhe legt jede Gemeinde über den sogenannten Hebesatz selbst fest.
  • Gewerbesteuer: Sie wird von Gewerbebetrieben erhoben. Da es in kleineren Dörfern oft nur wenige Betriebe gibt, fällt diese Einnahmequelle geringer aus als in Städten. Die Höhe hängt ebenfalls vom Hebesatz der Gemeinde ab.
  • Kleinere Steuern: Hinzu kommen oft örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern wie die Hundesteuer.
Besonderheiten in Samtgemeinden

Die Mitgliedsgemeinden bündeln in einer Samtgemeinde bestimmte Aufgaben und Finanzen. So fließt ein Teil der Einnahmen der Mitgliedsgemeinden als sogenannte Samtgemeindeumlage an die Samtgemeinde, um die dort angesiedelten Aufgaben zu finanzieren.

Eine Kreisumlage ist eine finanzielle Abgabe, die jede kreisangehörige Gemeinde an den jeweiligen Landkreis zahlen muss. Da Landkreise in der Regel keine eigenen nennenswerten Steuereinnahmen haben, dient die Kreisumlage als ihre wichtigste Finanzierungsquelle. Sie soll sicherstellen, dass der Landkreis seine überörtlichen Aufgaben wahrnehmen kann.
Zweck der Kreisumlage
Landkreise übernehmen Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit einzelner kleinerer Kommunen übersteigen würden oder die überörtlich effizienter zu erledigen sind. Dazu gehören unter anderem:
  1. Sozial- und Jugendhilfe
  2. Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung
  3. Betrieb von Krankenhäusern und Rettungsdiensten
  4. Öffentlicher Personennahverkehr
  5. Bau und Unterhaltung wichtiger Kreisstraßen
Die Kreisumlage finanziert diese Leistungen des Landkreises.
Berechnung und Höhe
Die Höhe der Kreisumlage wird vom Kreistag, dem gewählten Gremium des Landkreises, in der jährlichen Haushaltssatzung festgelegt. Die kreisangehörigen Gemeinden haben bei dieser Entscheidung kein Mitspracherecht. Die Berechnung der Umlage für jede einzelne Gemeinde erfolgt auf Basis ihrer Umlagegrundlage:
  1. Umlagegrundlage: Diese setzt sich aus der Finanzkraft der Gemeinde und den ihr zugewiesenen staatlichen Schlüsselzuweisungen zusammen.
  2. Hebesatz: Der Kreistag legt einen Prozentsatz (den Hebesatz) fest, der dann auf die Umlagegrundlage der Gemeinde angewendet wird.
Beispiel: Eine Gemeinde mit hoher Steuerkraft und hohen Schlüsselzuweisungen zahlt einen höheren Betrag als eine finanzschwächere Gemeinde, auch wenn der Hebesatz für alle Gemeinden im Kreis derselbe ist.
Wirkung auf die Gemeinden
Für die Gemeinden, insbesondere kleinere Dörfer, ist die Kreisumlage ein bedeutender Kostenfaktor, der ihren eigenen finanziellen Spielraum stark beeinflusst. Da die Gemeinden keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Hebesatzes nehmen können, kann eine Erhöhung der Kreisumlage die eigenen Haushaltsplanungen erheblich unter Druck setzen. Sie sind gezwungen, die höheren Kosten entweder durch sparsamere Ausgaben oder durch die Erhöhung eigener Steuern und Gebühren zu kompensieren.
Dörfer finanzieren ihre Schwimmbäder über eine Mischung aus kommunalen Eigenmitteln, staatlichen Zuschüssen, Eintrittsgeldern und bürgerschaftlichem Engagement.

Schwimmbäder sind in der Regel sogenannte Zuschussbetriebe, da die Kosten für Unterhalt, Energie, Personal und Instandhaltung deutlich höher sind als die Einnahmen.

Kommunale Investitionen:

Die Gemeinde beschließt im Gemeinderat über den Bau oder die Sanierung eines Schwimmbades und stellt die notwendigen Mittel aus ihrem Haushalt bereit. Diese stammen aus Steuereinnahmen (Grund- und Gewerbesteuer), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie dem kommunalen Finanzausgleich.

Interkommunale Zusammenarbeit:
Mehrere Dörfer oder Gemeinden schließen sich zusammen, um gemeinsam ein Schwimmbad zu betreiben. Die Kosten werden dann auf die beteiligten Kommunen verteilt. Dies kann die Finanzierung effizienter gestalten, da die Last auf mehr Schultern verteilt wird.
Sponsoring und Spenden:
Bei größeren Projekten können auch private Spenden, Stiftungen oder Sponsoring-Gelder von lokalen Unternehmen eine Rolle spielen. Fördervereine spielen eine entscheidende Rolle für den Zusammenhalt und die Lebensqualität in Dörfern. Sie ergänzen die Arbeit der Kommune, fördern das Ehrenamt und sind oft der Motor für soziale und kulturelle Projekte, die andernfalls nicht realisierbar wären.
Dorfeinwohner müssen im Winter die Bürgersteige freimachen, weil dies eine gesetzlich festgelegte Räum- und Streupflicht ist, die der Verkehrssicherung dient. Diese Pflicht wird in der Regel von der Kommune auf die Anlieger, also die Eigentümer der anliegenden Grundstücke, übertragen.
Gesetzliche Grundlage und Haftung
  1. Verkehrssicherungspflicht: Grundstückseigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Da ein vereister oder verschneiter Gehweg eine solche Gefahr darstellt, muss er geräumt und gestreut werden.
  2. Übertragung auf Anlieger: Da die Gemeinden aus personellen und finanziellen Gründen nicht alle öffentlichen Wege selbst räumen können, übertragen sie diese Pflicht in sogenannten Straßenreinigungssatzungen an die Anlieger.
  3. Haftungsrisiko: Kommt ein Grundstückseigentümer seiner Pflicht nicht nach und ein Passant stürzt auf dem ungeräumten Gehweg, haftet er für den entstandenen Schaden. Das kann Schmerzensgeld und Schadenersatz umfassen.
  4. Bußgelder: Die Nichteinhaltung der Räum- und Streupflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bewohner kleiner Dörfer, genau wie in Städten, aus rechtlichen Gründen und zur Sicherstellung der allgemeinen Sicherheit zur Räumung der Bürgersteige verpflichtet sind, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.

BWG - Bendestorfer Wählergemeinschaft

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