Eine Kreisumlage ist eine finanzielle Abgabe, die jede kreisangehörige Gemeinde an den jeweiligen Landkreis zahlen muss.
Da Landkreise in der Regel keine eigenen nennenswerten Steuereinnahmen haben, dient die Kreisumlage als ihre wichtigste
Finanzierungsquelle. Sie soll sicherstellen, dass der Landkreis seine überörtlichen Aufgaben wahrnehmen kann.
Zweck der Kreisumlage
Landkreise übernehmen Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit einzelner kleinerer Kommunen übersteigen würden oder die überörtlich effizienter zu erledigen sind. Dazu gehören unter anderem:
- Sozial- und Jugendhilfe
- Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung
- Betrieb von Krankenhäusern und Rettungsdiensten
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Bau und Unterhaltung wichtiger Kreisstraßen
Die Kreisumlage finanziert diese Leistungen des Landkreises.
Berechnung und Höhe
Die Höhe der Kreisumlage wird vom Kreistag, dem gewählten Gremium des Landkreises, in der jährlichen Haushaltssatzung festgelegt. Die kreisangehörigen Gemeinden haben bei dieser Entscheidung kein Mitspracherecht.
Die Berechnung der Umlage für jede einzelne Gemeinde erfolgt auf Basis ihrer Umlagegrundlage:
- Umlagegrundlage: Diese setzt sich aus der Finanzkraft der Gemeinde und den ihr zugewiesenen staatlichen Schlüsselzuweisungen zusammen.
- Hebesatz: Der Kreistag legt einen Prozentsatz (den Hebesatz) fest, der dann auf die Umlagegrundlage der Gemeinde angewendet wird.
Beispiel: Eine Gemeinde mit hoher Steuerkraft und hohen Schlüsselzuweisungen zahlt einen höheren Betrag als eine finanzschwächere Gemeinde, auch wenn der Hebesatz für alle Gemeinden im Kreis derselbe ist.
Wirkung auf die Gemeinden
Für die Gemeinden, insbesondere kleinere Dörfer, ist die Kreisumlage ein bedeutender Kostenfaktor, der ihren eigenen finanziellen Spielraum stark beeinflusst. Da die Gemeinden keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Hebesatzes nehmen können, kann eine Erhöhung der Kreisumlage die eigenen Haushaltsplanungen erheblich unter Druck setzen. Sie sind gezwungen, die höheren Kosten entweder durch sparsamere Ausgaben oder durch die Erhöhung eigener Steuern und Gebühren zu kompensieren.